Bitte nutzen Sie dafür nur eine trockene, geschlossene und abschließbare Halle. Der Zutritt darf nur dafür berechtigten Personen möglich sein.
Die Reinigung und Trocknung des Fussboden soll nur mit dafür geeigneten Trocknungsmitteln durchgeführt werden. Die Einlagerung des Düngers muss sortenrein, ohne Beimengung von Verunreinigungen erfolgen. Wir empfehlen grundsätzlich im landwirtschaftlichen Bereich die unverzügliche Abdeckung mit Folie auch in einer geschlossenen Halle, um die Bindung von Luftfeuchtigkeit im Haufen zu unterbinden. Dazu ist die Folie überlappend komplett über den Haufen zu ziehen. Beachten sie die korrekte Ausschilderung der Einlagerungsware durch ein Boxenschild. Wir empfehlen das Anbringen eines Hinweisschildes zum Einlagern von Düngern.