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N select

•  Sollte ich einen Volldünger ausbringen?
•  Oder einen Stickstoff-Einzeldünger?
•  Und wie sieht es mit der Schwefeldüngung und Mikronährstoffen aus?
 
Mit N select erhalten Sie mit wenigen Eingaben eine Entscheidungshilfe bei der Auswahl des richtigen N-Düngers für die Andüngung der wichtigsten Ackerkulturen.

Ziel ist es, unter den gegebenen Bedingungen jeweils die effizienteste Düngerform auszuwählen, die den größten wirtschaftlichen Erfolg verspricht.
Die Empfehlungen basieren auf den Forschungsergebnissen und Erfahrungen des Institutes für Pflanzenernährung und Umweltforschung Hanninghof in Dülmen.

Kultur

Vorfrucht

Boden
Ungefähre Ackerzahl

Bodenzustand 
Krume:  
keine Strukturschäden, optimale Aussaatbedingungen
leichte Strukturschäden, mittlere Aussaatbedingungen
grössere Strukturschäden, schwierige (z.B. nasse) Aussaatbedingungen

Profil:  
tiefgründig durchwurzelbar, keine Störungen im Profil
leichte Störungen im Profil (z.B. Ortsteinbildung)
stark begrenzter Wurzelraum (flachgründig, starke Ortsteinbildung, Pflugsohle etc.)

Wie hoch ist der ungefähre pH-Wert der Fläche?

Wie beurteilen Sie den Humusgehalt?

Sind Erntereste auf der Fläche verblieben? Ja Nein

Wurde eine Zwischenfrucht angebaut? Ja Nein

Wurde die Fläche langjährig organisch gedüngt? Ja Nein

Wurde oder wird im Frühjahr eine mineralische
Grunddüngung mit P und K durchgeführt?
Ja Nein

Ist in den vergangenen Jahren Schwefelmangel
auf der Fläche beobachtet worden?
Ja Nein

Wie beurteilen Sie die Winterniederschläge
bzw. wie ist die Situation im langjährigen Mittel?

Tritt auf der Fläche regelmässig Vorsommertrockenheit auf? Ja Nein

   
Disclaimer

Die Empfehlungen entsprechen unserem derzeitigen Kenntnisstand und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr oder Haftung für das Zutreffen im Einzelfall ist ausgeschlossen, da die Standort- und Anbaubedingungen erheblichen Schwankungen unterliegen. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie sind unverbindlich und insbesondere nicht Gegenstand eines Beratungs- / Auskunftsvertrages.

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